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DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung
76518 Baden-Baden
Reduktion des Fahrpreisnacherhebungsbetrages mit der Referenznummer 4008557263485
Liebe Deutsche Bahn,
Torheit schützt vor Strafe nicht.
Dieser Fakt ist mir natürlich bewusst und ebenso, dass Schwarzfahren nun mal kategorisch schwarzfahren ist und nicht wegargumentiert werden kann!
Natürlich kann ein Schaffner nicht auf die persönlichen Hintergründe eines jeden ohne- gültigen- Fahrschein- Fahrenden eingehen! Deshalb wollte ich meine Begründung einmal schriftlich fixieren:
Ich bin Schülerin eines Gymnasiums im letzten Jahr. Als Schülerin bin ich im Besitz einer Bodo-Monatsfahrkarte, gültig für das gesamte Bodogebiet.
Damit fahre ich zB jeden Tag in die Schule, oder eben nachmittags im Bodo-Gebiet.
Die Frage nach der Gültigkeit erst ab 13.30 hat sich mir natürlich nie gestellt, denn meine Vormittage verbringe ich natürlich immer in der Schule, allerhöchstens krankheitsbedingt zu Hause. Vormittags fahre ich eben nur in den Ferien.
Was ich nicht wusste, ist, dass diese meine Art zu fahren der absoluten expliziten Gültigkeit meiner Fahrkarte entspricht! Unbewusst habe ich mich also immer rechtens mit der Karte bewegt und hatte demzufolge noch nie ein Problem.
So begab es sich also, dass ich am 19. Dezember, ein Freitag, dem Beanstandungstag, eigentlich ein regulärer Schultag, mit meiner Bodokarte, deren Gültigkeit um diese Uhrzeit – nämlich ungefähr 9:00, anstatt 13:30!- nur auf die Strecke: Aitrach-Bad Wurzach konzipiert war, im Zug Kisslegg-Aitrach saß.
Die Oberstufe meiner Schule hatte an diesem Tag zwecks Lehrerfortbildung frei. Natürlich gilt das eben als eine Art beweglicher Feiertag und spricht damit für mich als Schwarzfahrer.
Nun sollten Sie aber beachten, dass sich in mir einfach die Assoziation: Keine Schule- also Zugfahren im Bodo-Gebiet internalisiert hat!
Schulfreie Vormittage kamen in meiner gesamten Schulkarriere so selten vor, dass ich mich nicht einmal mehr daran erinnern kann! Für mich war dieser freie Vormittag einfach das Höchste um demzufolge wollte ich ihn einfach nutzen!
In Anbetracht der Tatsache, dass sie nun meine Hintergründe kennen, dass ich eine budgetbeschränkte Schülerin bin, dass bald Weihnachten ist, ersuche ich nun dich, liebe Deutsche Bahn, mit all deinen Mitarbeitern, sowie dem Zuständigen, der mein Schreiben gerade liest, um eine Minderung der Strafe.
Anbei ein Überweisungsformular über 20 Euro. Ich hoffe, und ich appelliere gleichzeitig, dass dieser Betrag meinem Vergehen angemessen ist, denn so selbst schätze ich den Wert meines Vergehens ein. Vielleicht hat meine schriftliche Erklärung ja entweder ihre vorweihnachtliche Kulanz erweckt oder sogar Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Fahrpreisnacherhebung
76518 Baden-Baden
Reduktion des Fahrpreisnacherhebungsbetrages mit der Referenznummer 4008557263485
Liebe Deutsche Bahn,
Torheit schützt vor Strafe nicht.
Dieser Fakt ist mir natürlich bewusst und ebenso, dass Schwarzfahren nun mal kategorisch schwarzfahren ist und nicht wegargumentiert werden kann!
Natürlich kann ein Schaffner nicht auf die persönlichen Hintergründe eines jeden ohne- gültigen- Fahrschein- Fahrenden eingehen! Deshalb wollte ich meine Begründung einmal schriftlich fixieren:
Ich bin Schülerin eines Gymnasiums im letzten Jahr. Als Schülerin bin ich im Besitz einer Bodo-Monatsfahrkarte, gültig für das gesamte Bodogebiet.
Damit fahre ich zB jeden Tag in die Schule, oder eben nachmittags im Bodo-Gebiet.
Die Frage nach der Gültigkeit erst ab 13.30 hat sich mir natürlich nie gestellt, denn meine Vormittage verbringe ich natürlich immer in der Schule, allerhöchstens krankheitsbedingt zu Hause. Vormittags fahre ich eben nur in den Ferien.
Was ich nicht wusste, ist, dass diese meine Art zu fahren der absoluten expliziten Gültigkeit meiner Fahrkarte entspricht! Unbewusst habe ich mich also immer rechtens mit der Karte bewegt und hatte demzufolge noch nie ein Problem.
So begab es sich also, dass ich am 19. Dezember, ein Freitag, dem Beanstandungstag, eigentlich ein regulärer Schultag, mit meiner Bodokarte, deren Gültigkeit um diese Uhrzeit – nämlich ungefähr 9:00, anstatt 13:30!- nur auf die Strecke: Aitrach-Bad Wurzach konzipiert war, im Zug Kisslegg-Aitrach saß.
Die Oberstufe meiner Schule hatte an diesem Tag zwecks Lehrerfortbildung frei. Natürlich gilt das eben als eine Art beweglicher Feiertag und spricht damit für mich als Schwarzfahrer.
Nun sollten Sie aber beachten, dass sich in mir einfach die Assoziation: Keine Schule- also Zugfahren im Bodo-Gebiet internalisiert hat!
Schulfreie Vormittage kamen in meiner gesamten Schulkarriere so selten vor, dass ich mich nicht einmal mehr daran erinnern kann! Für mich war dieser freie Vormittag einfach das Höchste um demzufolge wollte ich ihn einfach nutzen!
In Anbetracht der Tatsache, dass sie nun meine Hintergründe kennen, dass ich eine budgetbeschränkte Schülerin bin, dass bald Weihnachten ist, ersuche ich nun dich, liebe Deutsche Bahn, mit all deinen Mitarbeitern, sowie dem Zuständigen, der mein Schreiben gerade liest, um eine Minderung der Strafe.
Anbei ein Überweisungsformular über 20 Euro. Ich hoffe, und ich appelliere gleichzeitig, dass dieser Betrag meinem Vergehen angemessen ist, denn so selbst schätze ich den Wert meines Vergehens ein. Vielleicht hat meine schriftliche Erklärung ja entweder ihre vorweihnachtliche Kulanz erweckt oder sogar Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
cleeo - 22. Dez, 08:24
cleeo - 22. Dez, 20:02
der normale schwarzfahrerstrafsatz beträgt 40 euro ;)
und: wurde heute abgeschickt,ich halte dich auf dem laufenden :D
und: wurde heute abgeschickt,ich halte dich auf dem laufenden :D
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